XRechnung · ZUGFeRD · EN 16931

E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat. In Deutschland sind dafür zwei Formate gebräuchlich: XRechnung und ZUGFeRD. aktenadler arbeitet mit beiden — und zwar vollständig im Browser.

XRechnung oder ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei auf Basis von UBL 2.1 und das Format, das öffentliche Auftraggeber in Deutschland verlangen. ZUGFeRD (international: Factur-X) ist eine PDF/A-3-Datei, in die dieselben Rechnungsdaten als Cross-Industry-Invoice-XML eingebettet sind — eine Datei, die ein Mensch ansehen und eine Software auslesen kann. Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um.

Welches der beiden Formate das richtige ist, gibt in aller Regel der Empfänger vor. Deshalb erzeugt aktenadler beide und wandelt zwischen ihnen um, statt sich auf eines festzulegen.

Die Werkzeuge

Jede Aufgabe hat ihr Werkzeug. Alle laufen vollständig im Browser: Die Rechnungsdatei wird nicht hochgeladen und verlässt das Gerät nicht.

Ratgeber

Was die Pflicht verlangt und welches Format wann passt, mit den Vorschriften und Quellen dazu.

Welches Werkzeug brauche ich?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei auf Basis von UBL. ZUGFeRD ist eine PDF/A-3-Datei, in die dieselben Rechnungsdaten als CII-XML eingebettet sind — sie lässt sich also auch ohne E-Rechnungssoftware ansehen. Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um, und aktenadler wandelt zwischen ihnen um.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Alle Werkzeuge laufen vollständig im Browser. Die Rechnungsdatei wird lokal gelesen, verarbeitet und wieder gespeichert; sie wird nicht an einen Server geschickt.

Brauche ich ein Konto?

Nein. Es gibt keine Registrierung und keine Anmeldung — die Werkzeuge sind ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse nutzbar.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen sie sie zwischen inländischen Unternehmen für Umsätze ab 2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.