XRechnung · ZUGFeRD · EN 16931
E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat. In Deutschland sind dafür zwei Formate gebräuchlich: XRechnung und ZUGFeRD. aktenadler arbeitet mit beiden — und zwar vollständig im Browser.
XRechnung oder ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei auf Basis von UBL 2.1 und das Format, das öffentliche Auftraggeber in Deutschland verlangen. ZUGFeRD (international: Factur-X) ist eine PDF/A-3-Datei, in die dieselben Rechnungsdaten als Cross-Industry-Invoice-XML eingebettet sind — eine Datei, die ein Mensch ansehen und eine Software auslesen kann. Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um.
Welches der beiden Formate das richtige ist, gibt in aller Regel der Empfänger vor. Deshalb erzeugt aktenadler beide und wandelt zwischen ihnen um, statt sich auf eines festzulegen.
Die Werkzeuge
Jede Aufgabe hat ihr Werkzeug. Alle laufen vollständig im Browser: Die Rechnungsdatei wird nicht hochgeladen und verlässt das Gerät nicht.
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E-Rechnung erstellen
Rechnungsdaten eingeben und als XRechnung (UBL) oder ZUGFeRD (CII) exportieren. Vor dem Export wird gegen die Geschäftsregeln der EN 16931 geprüft.
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XRechnung prüfen
Eine vorhandene XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei validieren: Pflichtangaben und Codelisten der EN 16931 und der XRechnung und die Rechenlogik der Beträge.
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E-Rechnung anzeigen
XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien lesbar machen — das XML und die daraus gelesene Rechnung nebeneinander.
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E-Rechnung konvertieren
Zwischen XRechnung (UBL) und ZUGFeRD (CII) umwandeln, mit Prüfung der geladenen Rechnung vor dem Speichern.
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ZUGFeRD-PDF erstellen
Die CII-XML einer Rechnung in das PDF der Rechnung einbetten: als zugeordnete Datei mit Factur-X-Metadaten, lokal im Browser.
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Leitweg-ID prüfen
Die Leitweg-ID eines öffentlichen Auftraggebers vor dem Versand prüfen: Grob- und Feinadressierung, Prüfziffer, Land oder Bund.
Ratgeber
Was die Pflicht verlangt und welches Format wann passt, mit den Vorschriften und Quellen dazu.
- E-Rechnungspflicht 2025, 2027, 2028 Wer ab wann E-Rechnungen empfangen und ausstellen muss, die Übergangsfristen und die Ausnahmen, auch für Kleinunternehmer.
- XRechnung oder ZUGFeRD? Die beiden Formate im Vergleich: Aufbau, Versionen, Profile und welches Format Behörden und Geschäftskunden erwarten.
Welches Werkzeug brauche ich?
- Sie sollen eine Rechnung als E-Rechnung stellen: E-Rechnung erstellen
- Eine eingereichte Rechnung wurde zurückgewiesen und Sie suchen den Grund: XRechnung prüfen
- Sie haben eine XML- oder ZUGFeRD-Datei bekommen und wollen sehen, was darin steht: E-Rechnung anzeigen
- Der Empfänger verlangt ein anderes Format als das, das Sie haben: E-Rechnung konvertieren
- Sie haben die XML und das PDF einer Rechnung und brauchen beides in einer ZUGFeRD-Datei: ZUGFeRD-PDF erstellen
- Eine Behörde hat Ihnen eine Leitweg-ID genannt und Sie wollen sicher sein, dass sie stimmt: Leitweg-ID prüfen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei auf Basis von UBL. ZUGFeRD ist eine PDF/A-3-Datei, in die dieselben Rechnungsdaten als CII-XML eingebettet sind — sie lässt sich also auch ohne E-Rechnungssoftware ansehen. Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um, und aktenadler wandelt zwischen ihnen um.
Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?
Nein. Alle Werkzeuge laufen vollständig im Browser. Die Rechnungsdatei wird lokal gelesen, verarbeitet und wieder gespeichert; sie wird nicht an einen Server geschickt.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Es gibt keine Registrierung und keine Anmeldung — die Werkzeuge sind ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse nutzbar.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen sie sie zwischen inländischen Unternehmen für Umsätze ab 2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.